Die ver.di-Notruf NRW für Entlastung ist die Notwehr der Beschäftigten gegen den krankmachenden Personalnotstand im Krankenhaus. Nachdem die vorherige Bundesregierung mit Bundesminister Jens Spahn die Umsetzung der gesetzlichen Personalbemessung, PPR 2.0 auf die lange Bank geschoben hat, ist es ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und überfällig, dass die PPR 2.0 im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbart ist.
ver.di fordert von Gesundheitsminister Lauterbach, dass die Einführung der PPR 2.0 unverzüglich angegangen wird. Es bleibt bei der grundsätzlichen Verantwortung des Gesetzgebers für die sichere Versorgung der Patient:innen. Deshalb muss der Bundestag bedarfsgerechte Personalvorgaben verbindlich für alle Kliniken vorgeben.
Die Beschäftigten brauchen jedoch jetzt eine spürbare Entlastung im betrieblichen Alltag. Zudem wird die PPR 2.0 nur die Besetzung der Pflegekräfte regeln, wenn sie kommt, insofern sind Regelungen für andere Berufsgruppen und Tätigkeiten weiter tariflich zu vereinbaren.
In Deutschland konnten bisher bundesweit 19 Großkrankenhäusern, mehrheitlich Universitätskliniken, ver.di Tarifverträge bzw. Vereinbarungen zur Entlastung der Beschäftigten durchgesetzt werden. Den Anfang machte die Charité-Belegschaft, die 2015/16 erstmals einen solchen Tarifvertrag erstreikte.
Ein Berliner Arbeitsrichter stellte seinerzeit klar, dass ver.di sehr wohl Tarifverträge zur Entlastung der Beschäftigten fordern und dafür auch zum Streik aufrufen kann, denn: »Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beginnt.« (siehe Broschüre »Mehr von uns ist besser für alle!«). Im Herbst 2021 hat die in ver.di organisierte Belegschaft einen weiter entwickelten Tarifvertrag Entlastung bei der Charíté und Vivantes durchgesetzt.